Profil und Schulordnung 

Unser Schulprofil

  • Bewegungserziehung:
    großer und modern ausgestatteter Turnsaal
    kindgerecht gestalteter Schulhof und Schulvorgarten
    Handballprojekt „Ball in der Schule“
    (finanziell unterstützt durch die Gemeinde)
    Schwimmunterricht für die 3. und 4.Klassen
    Eis laufen
    Leichtathletikwettbewerbe
  • Lernen mit allen Sinnen:
    Projekt „Bewegte Klasse“
    Projekt „Gewalt in der Schule“
    Projekt „Flora und Fauna der Heimatgemeinde“
    Schulbibliothek – Gedichtewerkstatt, Lesenacht
    Theaterprojekte (auch klassenübergreifend)
    Offenes Lernen und Buchstabentage
  • Computerunterstützter Unterricht
  • Studentenbetreuung (Tages- und Blockpraktikum)
  • Technisches Werken in neu ausgestatteter Werkstatt
  • Förderung der Freude an Gemeinschaft durch Teilnahme und
    Organisation von Veranstaltungen und Festen im Jahreskreis  (Friedensfeier, Weihnachten, Fasching, Theateraufführungen,
    Lesungen, Schulschlussfest,…)

Seit Herbst 2003 Hortbetreuung durch die Gemeinde in unmittelbarer Nähe der Schule!

Wir machen uns Gedanken, wie wir den Lehrplan für unsere Kinder bestmöglich umsetzen können -
folgen Sie den Links, wenn Sie mehr wissen wollen.

Standortbezogenes Förderkonzept (Deutsch, Lesen, Schreiben):

Standortbezogenes Förderkonzept (Mathematik):

Unsere Schulordnung

Hausordnung

Benützung des Schulgebäudes und der Liegenschaft ist nur zum Zwecke des Schulbetriebes und des Musikschulunterrichtes gestattet.
Sonstige Benutzungen brauchen die schriftliche Zustimmung des Schulerhalters – d. h. der Gemeinde.
Vorsprachen in der Direktion und bei den Lehrkräften sind nur außerhalb der Unterrichtszeit oder zu vereinbarten Terminen möglich.
Unsere Klassenräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
Auf Sauberkeit in den Klassen und allen anderen Räumlichkeiten ist besonders zu achten.
Laufen und Lärmen auf den Gängen ist zu unterlassen.
Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, dürfen nicht auf die Schulliegenschaft mitgenommen werden.
Verluste, Funde oder Beschädigungen sind unverzüglich in der Direktion oder dem Schulwart zu melden.
Mutwillige Beschädigungen oder Verunreinigungen ziehen Schadensersatzansprüche nach sich.
Ausnahmen von der Hausordnung können nur vom Schulerhalter oder der Direktion bewilligt werden.
Verstöße gegen die Hausordnung können disziplinäre Maßnahmen bzw. den Entzug der Benützungsbewilligung zur Folge haben.

Gebote für unsere SchülerInnen

Komm rechtzeitig in die Schule, damit du dich in Ruhe auf den Unterricht vorbereiten kannst! Nach dem Unterricht wähle den kürzesten Heimweg .
Bist du krank, müssen deine Eltern dies der Schule bereits ab dem ersten Tag (telefonisch) mitteilen
.
Nur wenn wir uns um Sauberkeit im Schulhaus und in den Klassen bemühen, können wir uns in der Schule so richtig wohlfühlen .
Trage im Schulhaus immer Hausschuhe. In der Zentralgarderobe finden die Straßenschuhe unter den Bänken und die Hausschuhe im „Patschensackerl“ Platz. Ordnung halten erspart uns allen viel Ärger und Zeit.
Halte deine Schulsachen in Ordnung und sorge stets für Vollständigkeit (auch bezüglich Schere, Klebstoff, Turnsachen,...)
Achte das Eigentum anderer! Zuerst fragen und Einwilligung abwarten, wenn du etwas ausborgen willst.
Unterrichtfremde Dinge dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden
Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft sollen unsere Ziele sein. Auch ein freundlicher Gruß gehört zum höflichen und respektvollen Umgang miteinander.
Folge dem Unterricht aufmerksam und arbeite eifrig mit.
Konflikte werden bei uns nicht mit Gewalt gelöst – falls es nötig ist, wende dich an einen Erwachsenen um eine "Gewinner-Gewinner Lösung" zu finden .
Wenn etwas durch deine Schuld kaputt geht (in der Klasse, am Gang, im gesamten Schulbereich) müssen deine Eltern für den Schaden aufkommen .


Das sagt der Gesetzgeber:

Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. die Hausordnung einzuhalten. 

Der Lehrer hat das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Seine Hauptaufgabe ist die dem § 17 entsprechende Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Er hat den Unterricht sorgfältig vorzubereiten.
Der Lehrer hat in eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schule zu erfüllen. In diesem Sinne und entsprechend dem Lehrplan der betreffenden Schulart hat er unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler und der äußeren Gegebenheiten den Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes dem Stand der Wissenschaft entsprechend zu vermitteln, eine gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände anzustreben, den Unterricht anschaulich und gegenwartsbezogen zu gestalten, die Schüler zur Selbsttätigkeit und zur Mitarbeit in der Gemeinschaft anzuleiten, jeden Schüler nach Möglichkeit zu den seinen Anlagen entsprechenden besten Leistungen zu führen, durch geeignete Methoden und durch zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln den Ertrag des Unterrichtes als Grundlage weiterer Bildung zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen.

Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet, die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft (§ 2) beizutragen.