(gilt sinngemäß auch für die Musikschule und den Hort)
Aufenthalt im Schulhaus
Allgemeines:
Die Benützung des Schulgebäudes und der Liegenschaft ist nur zum Zwecke des Schulbetriebes, des Besuches des Schülerhorts und des Musikschulunterrichtes gestattet. Vorsprachen in der Direktion und bei den Lehrkräften sind nur außerhalb der Unterrichtszeit oder zu vereinbarten Terminen möglich. Sonstige Benutzungen brauchen die schriftliche Zustimmung des Schulerhalters – d. h. der Marktgemeinde Pfaffstätten.
Volksschulunterricht
Der Unterricht beginnt um 08.00 Uhr. (Einheit 1 und 2 sind geblockt bis 9:40, Einheit 3 bis 10:50, Einheit 4 bis 11:45, Einheit 5 bis 12:40 und Einheit 6 bis 13:35)
Die gesetzliche Aufsichtspflicht der Lehrer/innen beginnt 15 Minuten vor dem Unterricht.
Für Schulkinder, die sich vor 07:45 Uhr vor und im Schulhaus aufhalten, besteht, wie auf dem Schulweg und dem Aufenthalt vor dem Schulhaus, die Verantwortungspflicht der Eltern. Sollten sie sich in dieser Zeit nicht entsprechend verhalten, können sie von der Schulleiterin, einer Lehrperson oder dem Schulwart aus dem Haus verwiesen werden.
Das Verabschieden und Abholen der Schüler/innen erfolgt ausschließlich vor dem Schulgebäude. Ausnahme: Schüler der 1. Klassen dürfen in der 1. Schulwoche bis zur Klasse und in der 2. Schulwoche bis zur Garderobe begleitet werden.
Sonderbestimmung für die Hortbetreuung
Nach Schulunterrichtsschluss sind unverzüglich die Horträume aufzusuchen. Ein Aufenthalt ist 15 Minuten nach Unterrichtsschluss nur mehr im Parterre gestattet. Auch hier beginnt die Aufsichtspflicht 15 Minuten vor Hortbetrieb und endet 15 Minuten nach Hortschluss, wo die Schüler das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen haben.
Sonderbestimmung für den Musikschulunterricht:
Zum Besuch des Musikschulunterrichtes darf das Schulgebäude 15 Minuten vor Beginn betreten werden und muss 15 Minuten nach Unterrichtsschluss wieder verlassen werden.
Es besteht hier keine Aufsichtspflicht des Lehrpersonals. Wartezeiten bis zum genauen Unterrichtsbeginn sind im Parterre zu verbringen. Für die Zeit des Musikschulunterrichtes sind ausschließlich die WC-Anlagen im Parterre geöffnet.
Ordnung im Schulhaus
- Unsere Klassenräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
- Jeder Schüler/jede Schülerin hilft mit, im gesamten Schulgebäude Ordnung und Sauberkeit zu halten, insbesondere in den Klassenräumen, Garderoben und WC-Anlagen.
- Laufen und Lärmen auf den Gängen ist zu unterlassen.
- Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, dürfen nicht auf die Schulliegenschaft mitgenommen werden.
- Geldbeträge dürfen im eigenen Interesse nicht in den Klassenräumen und Garderoben liegen gelassen werden. Die Schule haftet nicht für den Verlust.
- Verluste, Funde oder Beschädigungen sind unverzüglich in der Direktion oder dem Schulwart zu melden.
- Mutwillige Beschädigungen oder Verunreinigungen ziehen Schadensersatzansprüche nach sich.
- Ausnahmen von der Hausordnung können nur vom Schulerhalter oder der Direktion bewilligt werden.
- Verstöße gegen die Hausordnung können disziplinäre Maßnahmen bzw. den Entzug der Benützungsbewilligung zur Folge haben.
Gebote für unsere Schülerinnen und Schüler
- Gehe rechtzeitig von zu Hause weg, damit du den sichersten Schulweg wählen kannst und pünktlich in der Schule bist, damit du dich in Ruhe auf den Unterricht vorbereiten kannst! Nach dem Unterricht wähle den SICHERSTEN Heimweg.
- Bist du krank, müssen deine Eltern dies der Schule bereits ab dem ersten Tag (am besten über SCHOOLFOX) mitteilen.
- Nur wenn wir uns um Sauberkeit im Schulhaus und in den Klassen bemühen, können wir uns in der Schule so richtig wohlfühlen.
- Eine gesunde Jause und viel Flüssigkeit unterstützen die Lernfähigkeit und tragen zu deinem Wohlbefinden bei.
- Das Gewicht deiner Schultasche soll aus gesundheitlichen Gründen 10% deines eigenen Körpergewichtes nicht übersteigen.
- Trage im Schulhaus immer Hausschuhe. In den Garderoben finden die Straßenschuhe unter den Bänken und die Hausschuhe im „Patschensackerl“ Platz. Ordnung halten erspart uns allen viel Ärger und Zeit.
- Halte deine Schulsachen in Ordnung und sorge stets für Vollständigkeit (auch bezüglich Schere, Klebstoff, Turnsachen, ...)
- Achte auf das Eigentum anderer! Zuerst fragen und Einwilligung abwarten, wenn du etwas ausborgen willst.
- Unterrichtsfremde Dinge dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Mobiltelefone und Kleingeräte der Unterhaltungselektronik dürfen während der Unterrichtszeit und der Vormittagspausen nicht in Betrieb genommen werden.
- Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft sollen unsere Ziele sein. Auch ein freundlicher Gruß gehört zum höflichen und respektvollen Umgang miteinander.
- Folge dem Unterricht aufmerksam und arbeite eifrig mit.
- Konflikte werden bei uns nicht mit Gewalt gelöst – falls es nötig ist, wende dich an einen Erwachsenen um eine "gute Lösung" zu finden.
- Wenn etwas durch deine Schuld kaputtgeht (in der Klasse, am Gang, im gesamten Schulbereich) müssen deine Eltern für den Schaden aufkommen.
Das sagt der Gesetzgeber
Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. die Hausordnung einzuhalten.
Der Lehrer hat das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Seine Hauptaufgabe ist die dem § 17 entsprechende Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Er hat den Unterricht sorgfältig vorzubereiten.
Der Lehrer hat in eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schule zu erfüllen. In diesem Sinne und entsprechend dem Lehrplan der betreffenden Schulart hat er unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler und der äußeren Gegebenheiten den Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes dem Stand der Wissenschaft entsprechend zu vermitteln, eine gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände anzustreben, den Unterricht anschaulich und gegenwartsbezogen zu gestalten, die Schüler zur Selbsttätigkeit und zur Mitarbeit in der Gemeinschaft anzuleiten, jeden Schüler nach Möglichkeit zu den seinen Anlagen entsprechenden besten Leistungen zu führen, durch geeignete Methoden und durch zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln den Ertrag des Unterrichtes als Grundlage weiterer Bildung zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen.
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet, die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft (§ 2) beizutragen.